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Date: 1998-09-15

WASSENAAR CAMPAIGN: Vertrag ist knack/bar


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q/depesche 98.9.15/3
updating 98.9.15/1

WASSENAAR CAMPAIGN: Vertrag ist knack/bar

Da tun sich 23 NGOs (non governmental organisations)
zusammen & wollen ein von 33 Regierungen unterzeichnetes
internationales Abkommen zur Exportkontrolle von
konventionellen Waffen aus den Angeln heben?
Noch ganz gesund, was soll denn das?

Zum einen gehts nur um die Paragraphen 5.1 & 5.2
(Telecommunications, Information Security) in einem ziemlich
umfangreichen Vertragswerk, das einem durchaus guten Zwecke
dient.

Zum zweiten besteht grosses Interesse der
Software/Industrie, Exportrestriktionen für
Verschlüsselungsprogramme zu beseitigen: Hier wartet ein
milliardenschwerer, globaler Markt.(USD not ATS)

Zum dritten sehen die Global Internet Liberty Campaigner
eine Chance, den Wassenaar Vertrag zu knacken, weil die
Geschäftsordnung besagt, dass alle Beschlüsse *einstimmig*
fallen müssen.
Wenn sich ein einziger Signatarstaat traut & querlegt,
werden in puncto Crypto/Exportrestriktionen die Karten
völlig neu gemischt.

Crypto ist keine Waffe - deshalb gewinnen wir.

Erich Moechel
Coordinator
Global Internet Liberty Campaign

post/scrypt: Wir ersuchen die zahlreichen
Multimedia/Kommunikatoren auf dieser Liste um gefälligste
Verbreitung der Campaign. Wir nehmen nichts als *Ihre
eigenen* Interessen wahr.


http://www.gilc.org/crypto/wassenaar/
http://www.efa.org.au/wassenaar/
http://www.cyber-rights.org/press/
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Die "Global Internet Liberty Campaign" (GILC)

GILC ist ein Zusammenschluß internationaler Organisationen,
die im Jahre 1996 zum Zwecke der Verteidigung ziviler Rechte
und Menschenrechte im Internet gegründet wurde. GILC hat in
der kryptographischen Hard- und Software eine kritische
Komponente für den Schutz und die Unterstützung
fundamentaler Menschenrechte, inklusive der
Meinungsfreiheit, Vereinsfreiheit und des Rechts auf
Privatsphäre erkannt. Diese Freiheiten werden explizit durch
nationales und internationales Recht geschützt, inklusive
der Charter für Rechte und Freiheiten, der Allgemeinen
Erklärung für Menschenrechte und der Internationalen
Konvention für staatsbürgerliche und politische Rechte, und
müssen als Grundlage bei jeder Entscheidung über das
Wassenaar-Abkommen dienen.

1996 hat GILC der "Organisation for Economic Cooperation and
Development" (OECD) die "Resolution in Support of the
Freedom to Use Cryptography" übergeben, die beinhaltet, daß
jegliche neue kryptographische Richtlinie auf dem Grundrecht
basieren muß, sich an privater Kommunikation zu beteiligen,
wie in Artikel 12 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung,
in Artikel 17 der Internationalen Konvention für
staatsbürgerliche und politische Rechte und dem nationalen
Recht zum Ausdruck gebracht wird.

GILC beobachtet weiterhin Aktivitäten hinsichtlich der
Freiheit, Verschlüsselungsprogramme anzuwenden und unterhält
eine umfangreiche Ressourcensammlung zum Thema
internationaler Verschlüsselungspolitik auf ihrer Web-site.
Zudem stellt die Organisation Menschenrechtsorganisationen,
Journalisten und politischen Aktivisten Seminare zum
Gebrauch von Verschlüsselungsprogrammen zur Verfügung, um
diese Personen vor einer Überwachung durch ihre Regierungen
zu schützen.

In vielen Ländern sind die genannten Personengruppen das
häufigste Ziel für Überwachung durch Nachrichtendienste der
Regierung, der Polizei und andern Gruppen, die nicht der
Regierung angehören. In der Ausgabe des Länderreportes über
Menschenrechtspraktiken aus dem Jahr 1996 hat das
U.S.-Außenministerium über einen weitverbreiteten illegalen
und unkontrollierten Gebrauch von Abhörgeräten - sowohl von
Seiten der Regierung als auch privaten Gruppierungen - in
über 90 Ländern - Entwicklungs- und Nichtentwicklungsländern
- berichtet.

Weitere Informationen zum Gebrauch von
Verschlüsselungstechnologien durch internationale
Menschenrechtsorganisationen enthält das Dokument
"Encryption in the Service of Human Rights" von "Human
Rights Watch".

Das Ziel des Wassenaar-Abkommens ist es, die Verdichtung
militärischer Potentiale, die die regionale und
internationale Sicherheit und Stabilität bedrohen, zu
verhindern. Das Wassenaar-Abkommen kontrolliert den Export
von Kryptographie als eines der "dual use" Güter, die sowohl
für militärische als auch für zivile Zwecke Anwendung
finden. Das Wassenaar-Abkommen enthält auch eine Befreiung
von Exportkontrollen für Massenmarktsoftware und Software
für die "öffentliche Domäne".

Selbstverständlich kann das Abkommen nicht zur legitimen
Anwendung kommen, um ernsthafte zivile Transaktionen zu
behindern. Das Abkommen bringt zum Ausdruck, daß es sich
nicht gegen einen Staat oder eine Staatengruppe wenden und
keine echten Ziviltransaktionen behindern wird. Noch wird es
sich in die Staatsrechte einmischen, um sich legitime Mittel
anzueignen, mit denen diese Staaten sich gemäß Artikel 51
der Charter der Vereinten Nationen verteidigen können.
Weiterhin ist die Absicht des Abkommens, die Weitergabe von
offensiven strategischen Waffen einzuschränken. Bei der
Kryptographie handelt es sich um einen
Verteidigungsmechanismus, insbesondere gegen elektronische
Angriffe.

Das heißt, daß Produkte, die offensichtlich für zivile oder
kommerzielle Zwecke kreiert wurden, nicht unter den
Bedingungen des Wassenaar-Abkommens eingeschränkt werden
dürfen. Es läßt sich nicht leugnen, daß kryptographische
Produkte unerläßlich für den weiterführenden Wachstum
digitaler Wirtschaft, die Entwicklung von sicherem
elektronischem Handel und den Schutz der Privatsphäre der
Staatsbürger sind. Keinesfalls wird die regionale Stabilität
und internationale Sicherheit bedroht, sondern ein freier
und wettbewerbsfähiger Markt wird schnell kryptographische
Produkte zur Verfügung stellen, die benötigt werden, um auf
der Wirtschaft von Entwicklungsländern basierende
Informationen und ihre Bürger angesichts von
"Informationsterrorismus" und den Aktivitäten von
"Cyber-Kriminellen" zu schützen.

Folglich kommen wir zu dem Schluß, daß es keine fundierte
Basis innerhalb des Wassenaar-Abkommens für die Fortsetzung
von Exportkontrollen für kommerzielle kryptographische
Produkte gibt. Solche Kontrollen dienen lediglich dazu, den
mit der zivilen Informationsinfrastruktur verfügbaren Schutz
zu unterminieren, von dem die Gesellschaft mehr und mehr
abhängig ist. Expansive Einschränkungen die Kryptographie
betreffend, werden Kriminalität und Terrorismus nicht
verhindern,, sondern werden lediglich dazu beitragen, eine
Umgebung zu schaffen, in der Kriminalität und Terrorismus
ungestraft gedeihen können.

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edited by Harkank
published on: 1998-09-15
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