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                Date: 1999-12-21
                 
                 
                CH: Abhoergesetze offenbar entschaerft
                
                 
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      q/depesche 99.11. 
 
CH: Abhörgesetze offenbar entschärft 
 
[Nachdem man sich zuerst um ein paar Megatonnen Fränkli die  
Mitwirkung am internationalen ECHELON-Abhörkarussell gesichert  
hat, wurden offenbar die Polizeibefugnisse etwas entschärft. das  
gesetzt enthält sogar eine Bestimmung, die nachträgliche  
Information der Beteiligten verlangt] 
 
http://archiv.quintessenz.at/archiv/msg00513.html
                   
 
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 Post und Telefon dürfen nur bei schweren Delikten und bei  
dringendem Verdacht überwacht werden. Für den Nationalrat hat  
sonst der Schutz der Intimsphäre Vorrang vor den Interessen der  
Strafverfolgung.  
 
Die grosse Kammer hat mit 128 zu 3 Stimmen dem Bundesgesetz  
über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs BÜPF  
zugestimmt. Eine Subkommission der Rechtskomission hatte den  
bundesrätlichen Antrag zusammengestrichen und, wie  
Justizministerin Ruth Metzler einräumte, damit eine "Meisterleistung"  
vollbracht.  
 
Bei der Zulassung der Post- und Telefonüberwachung gehe es um  
eine Gratwanderung, sagte Kommissionssprecherin Dorle Vallender  
(FDP/AR): Der Eingriff in die persönliche Intimsphäre müsse mit den  
Interessen der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die  
moderne Kriminalität und der öffentlichen Sicherheit verrechnet  
werden.  
 
... 
Die Post darf nur geöffnet und das Telefon nur abgehört werden,  
wenn ein Strafverfahren eingeleitet ist. Eine präventive Überwachung  
zur Verhinderung von Straftaten ist untersagt. Neu werden dagegen  
Internet-Anbieter ins Recht gefasst und auskunftspflichtig.  
 
Die Delikte, die eine Überwachung rechtfertigen, werden  
abschliessend aufgezählt. Bagatellvergehen sind ausgeschlossen.  
Ein blosser Tatverdacht reicht nicht aus. Indizien müssen einen  
dringenden Verdacht begründen. 
... 
Personen, die an ein Berufsgeheimnis gebunden sind, dürfen nicht  
mit Direktschaltungen abgehört werden. Jede Überwachung muss  
von einer richterlichen Behörde genehmigt werden. Nach Abschluss  
der Strafuntersuchung oder Einstellung des Verfahrens sind die  
Überwachten grundsätzlich über die Massnahme zu informieren.  
 
Nach Angaben von Bundesrätin Metzler werden jährlich rund 2000  
Überwachungen angeordnet. 
.. 
Voll Text 
http://www.newswindow.ch/artikel/991221/991221c14.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 1999-12-21 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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