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Date: 2002-02-22

DE: Richter stoppen Raster


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Hessens Oberlandesgericht stoppt Rasterfahndung gegen Willen des
Innenministers und kritisiert Düsseldorfer Entscheidung. Bundesregierung
verweigert Aussagen zur Rasterfahndung in den Ländern.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt stoppte am heutigen Donnerstag die
Rasterfahndung endgültig und wies die Beschwerde des hessischen
Innenminister Bouffier zurück. Es schrieb in seiner Entscheidung:

"Nach der Aktenlage fehlen hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass in dem
hier maßgeblichen Zeitpunkt der landgerichtlichen Entscheidung die
Voraussetzungen für die Anordnung der Datenübermittlung [...] zur Abwehr
von Terroranschlägen in Deutschland gegeben waren."

Ausdrücklich kritisieren die Richter auch die Kollegen vom Oberlandesgericht
Düsseldorf, die sich bei der Definition der gegenwärtigen Gefahr auf die
Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes bezogen hatten. Diese
beträfen jedoch die "konkrete" Gefahr und die "dringende" Gefahr, nicht aber
die "gegenwärtige" Gefahr. Sie erfordere eine "besondere Zeitnähe und einen
besonders hohen Grad an Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts". Eine
reine Möglichkeit reiche zur Annahme einer "gegenwärtigen" Gefahr nicht
aus. (Vgl. Ausländer im Raster, ( Rasterfahndung-Domino und Grüße an die
Achse des Bösen)

Zuletzt wiesen die Richter auf die Frage hin, ob die Rasterfahndung
überhaupt zur Abwehr einer "gegenwärtigen" Gefahr taugt. "Daran bestehen
allerdings erhebliche Zweifel, zumal bereits die Eignung der Rasterfahndung
zur Abwehr einer "gegenwärtigen" Gefahr sehr fraglich ist und die praktische
Bedeutung der Rasterfahndung als gering eingeschätzt wird".

Nun müssen sich auch noch die Gerichte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-
Westfalen, wie das OLG Frankfurt formulierte, "nicht von eigenen Emotionen,
oder Emotionen anderer, sondern ausschließlich vom Gesetz leiten lassen".

Carmen Ludwig vom Vorstand des "freien zusammenschlusses von
studentInnenschaften" (fzs) hofft deshalb auch, dass sich nun "endlich
rechtsstaatliche Verfahren durchsetzen." Tjark Sauer, Referent für
Hochschulpolitik im Giessener AstA, freut sich: "Das Urteil des
Oberlandesgericht Frankfurt ist für uns ein Schritt gegen den aktuellen
politischen Mainstream der Grundrechtseinschränkungen." 19.872
Personendatensätze hat das Bundeskriminalamt seit Beginn der
bundesweiten Rasterfahndung gegen angebliche islamische "Schläfer" in
seinem "Grunddatenbestand" gespeichert. Dies gibt die Bundesregierung in
ihrer ebenfalls heute bekannt gewordenen Antwort auf die kleine Anfrage (BT-
Drs. 14/8087) der PDS-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke an

Mehr
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11909/1.html


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edited by Harkank
published on: 2002-02-22
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