| 
          
         | 
        
          
            <<  
             ^ 
              >>
          
          
            
              
                Date: 2000-10-19
                 
                 
                GILC gegen Cybercrime/hype im Europarat
                
                 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                 
                
      25 NGOs weltweit gegen die Hype der gesetzlich  
ermächtigten Behörden. Eine anders formatierte Version ist  
hier: 
 
http://www.quintessenz.at/convent-d.html
                   
-.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-  -.-. --.-   
Offener Brief an den Europarat in Strassburg          
  Date: Wed, 18 Oct 2000 00:00:0 +0100 (MET)  
 
  English Version |  
 
  Last Update: Wed, 18 Oct 2000  00:00 
  Die unterzeichneten Mitglieder der "Global Internet Liberty  
Campaign" (einer Koalition von weltweit mehr als 50 
  Bürgerrechtsgruppen) unterstützen die folgende Petition:  
 
  S.g. Expertenkomitee für CyberCrime,  
  S.g. Ministerrat,  
  S.g. Parlamentarier,  
 
  Wir schreiben Ihnen im Namen einer großen Zahl von  
privaten Organisationen in Nordamerika und Europa, um 
  unseren Einspruch gegen die vorgeschlagene Convention of  
Cybercrime kundzutun. Wir glauben, dass der 
  Vertragsentwurf einen krassen Gegensatz darstellt zu den  
wohlerworbenen Normen zum Schutz des Individuums, 
  dass er die polizeilichen Rechte nationaler Regierungen auf  
nicht angemessene Art und Weise ausdehnt, dass er 
  die Entwicklung von Netzwerksicherheitslösungen  
unterminiert, wenn nicht verunmöglicht, und dass er der 
  exekutiven Gewalt Ermächtigungen einräumt, die diese in  
einem Rechtsstaat nicht besitzen sollte.  
 
  Wir wehren uns besonders gegen die Auflagen, die ISPs  
verpflichten, alle Aktivitäten ihrer Kunden zu mitzuloggen. 
  (Artikel 17, 18, 24, 25). Diese Auflagen stellen ein nicht zu  
unterschätzendes Risiko für das Recht auf Privatsphäre 
  sowie die Menschenrechte der Internetnutzer dar und  
stimmen nicht mit den wohlerworbenen Prinzipien des 
  Datenschutzes, wie beispielsweise der  
Datenschutzrichtlinie der EU, überein. Ähnliche Informationen  
über 
  Kommunikationswege wurden in der Vergangenheit  
verwendet, um Dissidenten zu identifizieren und Minderheiten 
  zu verfolgen. Wir drängen sie darauf, die genannten  
Auflagen in einem modernen Kommunikationsnetzwerk nicht 
  vorzuschreiben. Unserer Meinung nach ist der gesamte  
Artikel 18 mit dem Artikel 8 der Europäischen 
  Menschenrechtscharta und mit der Rechtssprechung des  
Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte 
  unverträglich.  
 
  Weiters sprechen wir uns entschieden gegen die  
Konzeption von "Illegalen technischen Hilfsmitteln", wie sie in 
  Artikel 6 entworfen wird, aus. Wir glauben, dass das  
vorgelegte Konzept ausreichend genaue Definitionen  
vermissen 
  lässt, um nicht zu einer universell einsetzbaren Klausel zu  
werden, die sich gegen jede Art von computerbasierter 
  Aktivität einzelner Individuen verwenden lässt, selbst wenn  
diese völlig gesetzeskonform handeln. Wie technische 
  Experten klargestellt haben, wird der vorliegende Entwurf  
weiters entscheidend die Entwicklung neuer 
  Sicherheitstools behindern und den Regierungen eine  
übermächtige Rolle in der wissenschaftlichen Forschung 
  einräumen.  
 
  Auch sind wir mit der dramatischen Ausweitung von  
Copyrightdelikten in vorgeschlagenen Artikel 10 ganz und gar 
  nicht einverstanden. Es kann aufgrund der aktuellen  
Entwicklungen wohl weder davon ausgegangen werden, dass 
  Strafandrohungen das geeignetste Mittel der Wahl zur  
Bekämpfung von Copyright-Verstößen darstellen, noch dass 
  die angesproechenen, zugrundeliegenden Verträge von  
solchen Notwendigkeiten ausgehen. Neue Strafen für 
  kriminelle Delikte sollten auf einem Gebiet, wo die nationale  
Gesetzgebung derart in der Schwebe ist, nicht auf 
  internationaler Ebene beschlossen werden. Grundlegend  
bleibt zu sagen, dass wir Initiativen, die 
  länderübergreifende Assistenz in der Strafverfolgung zum  
Ziel haben, für höchst problematisch halten, wenn 
  überhaupt keine länderübergreifenden Delikte zu verfolgen  
sind. Dies ist ein zentraler Grundsatz der nationalen 
  Souveränität.  
 
  Weiters glauben wir, dass klare Richtlinien beschlossen  
werden müssen für internationale Ermittlungen, und dass 
  keine exekutive Instanz innerhalb einer unterschiedlichen  
Rechtssprechung im Namen eines anderen Staates 
  handeln sollte ohne klare Ermittlungsauflagen innerhalb der  
eigenen Rechtssprechung. Verschiedene Länder haben 
  verschiedene Ermittlungsauflagen, zugegebenermaßen,  
aber dies ist nun die Möglichkeit, diese zu harmonisieren 
  unter der Voraussetzung, dass wir eine möglichst hohe  
Angleichung in Beezug auf die Wahrung der 
  Menschenrechte sicherstellen.  
 
  Die kriminellen Präventionsmaßnahmen der Artikel 9 und 11  
könnten einen abkühlenden Effekt auf den freien 
  Austausch von Informationen und Ideen ausüben. Die  
zwingende Übernahme von Verantwortung für die Inhalte Dritte 
  durch Internetprovider stellt eine unsinnige für die Anbieter  
von neuen Netzwerk-Services dar und wird die 
  unangemessene Überwachung privater Kommunikation  
fördern.  
 
  Dem Artikel 14, der die Voraussetzungen umreißt für die  
Suche nach und die Beschlagnahmung von gespeicherten 
  Computerdaten fehlen die notwendigen prozeduralen  
Sicherheitsmechanismen um die Rechte des Individuums zu 
  schützen und um sicherzustellen, dass ein unabhängiger  
Richter befasst werden muss, um so die grundlegenden 
  Freiheiten und Rechte zu respektieren, bevor eine staatliche  
Durchsuchung durchgeführt wird. Solche 
  Durchsuchungen würden eine "beliebige Einmischung"  
unter internationalen Rechtsnormen gestatten.  
 
  Die Artikel 14 und 15 könnten zu einem verpflichtenden  
Zugang der Regierung zu Encryption-Keys führen, der 
  Bürger dazu anhält, straffällig zu werden, was wohl  
inkomptibel ist mit dem Artikel 6 der Europäischen 
  Menschenrechtskonvention. Wir stellen auch die  
Zweideutigkeit in Frage, die sich aus diesem Artikel in Bezug  
auf 
  den Zugang von Regierungen zu Verschlüsselungen ergibt.  
Der Europäische Rat sollte diese Auflage klarstellen, 
  sodass Mitgliedsstaaten diese Konvetion nicht als Vorwand  
missbrauchen, um die Rechtssprechung in Bezug auf 
  Selbst-Inkriminierung zu umgehen. Wir sind auch strikt  
gegen die Bedingungen, unter denen dieser Vorschlag 
  entstanden ist. Polizeiorganisationen und einflussreiche  
private Interessenten, die außerhalb des demokratischen 
  Rahmens agieren, haben versucht, in einem geschlossenen  
Prozess Regeln zu definieren, die zu bindender 
  Rechtssprechung werden. Wir glauben, dass diese  
Vorgehensweise die Voraussetzungen der Transparenz  
verletzt 
  und dass sie mit den demokratischen Prinzipien der  
Entscheidungsfindung nicht in Einklang steht.  
 
  Privacy-Experten haben ihren Widerstand zu diesem  
Vorschlag klargemacht. Ein Experte warnte davor, dass die 
  Versuche, eine internationale Konvention zum CyberCrime  
zu entwickeln, zu "fundamentalen Einschränkungen von 
  Privatsphäre, Anonymität und Verschlüsselung" führen  
würden.  
 
  Offizielle Datenschutzbeauftragte haben ihren Widerstand  
zu diesem Vorschlag klargemacht. Die Internationale 
  Arbeitsgruppe für Datenschutz im  
Telekommunikationsbereich kritisierte vor einiger Zeit die  
Versuche, alle 
  Datentransfers verpflichtend mitzuloggen und empfahl  
Sicherheitsverbesserung durch neue Strafgesetze.  
 
  Technische Experten haben ihren Widerstand zu diesem  
Vorschlag klargemacht. Ein Brief von führenden 
  Sicherheitsexperten, Lehrenden und Großverkäufern stellt  
fest, dass "der vorgeschlagene Vertrag unabwendbar 
  darin resultieren könnte, dass Techniken und Software, die  
üblicherweise benutzt werden, um Computersysteme for 
  Attacken zu schützen, kriminalisiert werden könnten" und  
dass der vorgeschlagene Vertrag "nachhaltige Wirkung 
  hätte auf Sicherheitsexperten, Forscher und Lehrende."  
 
  Nun erklärt eine große Zahl von Organisationen, die die  
Rechte der Bürger vertreten, ihren Widerstand gegen diesen 
  Vorschlag. Wir glauben, dass jeder Vorschlag, neue  
Autoritäten in der Ermittlung und Strafverfolgung zu schaffen, 
  eine sorgfältige Abwägung der Artikel 8 und 10 der  
Europäischen Menschenrechtskonvention und der  
verwandeten 
  Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes für  
Menschenrechte beinhalten sollte.  
 
  Wir glauben nicht, dass diesen Instrumenten bei der  
Ausarbeitung des vorliegenden Entwurf entsprechende 
  Beachtung fanden. Außerdem glauben wir, dass die  
kryptographischen Richtlinien der OECD und die Richtlinien  
der 
  OECD für die Sicherheit von Informations- systemen eine  
ausgewogenere, zukunftsorientierte Sichtweise auf die 
  Notwendigkeit, starke Sicherheitstechniken zu forcieren,  
um das Risiko von Computerverbrechen zu reduzieren, 
  einnehmen, als der nun zur Begutachtung bereitliegende  
Vorschlag.  
 
  Abschließend spricht auch die Universelle Deklaration der  
Menschenrechte direkt von den Verpflichtungen jeder 
  Regierung, die Privatheit der Kommunikation zu schützen  
und die Meinungs- und Redefreiheit in neuen Medien zu 
  gewährleisten. Artikel 12 sagt, dass "niemand einer  
beliebigen Einmischung in seine Privatsphäre, seine Familie, 
  sein Heim oder sein Korrespondenz unterworfen werden  
soll; dieses Recht beinhält die Meinungsfreiheit ohne 
  jedwede Einmischung sowie das Recht, Informationen und  
Ideen über jegliche Medien, unabhängig von Grenzen, zu 
  suchen, empfangen und transportieren."  
 
  Wir bitten Sie, den vorliegenden Entwurf nicht so zu billigen.  
Wir, die Unterzeichneten, sind bereit, die europäische 
  Kommision mit Experten auf diesem Gebiet zu unterstützen  
und eine bessere Version des Dokuments 
  bereitzustellen, die nicht nur auf Bestrafung, sondern auch  
auf die Prävention von Computerverbrechen abzielt.  
 
 
-.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.-
    
                 
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
edited by Harkank 
published on: 2000-10-19 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
                    subscribe Newsletter
                  
                   
                
- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- -.-. --.- 
                
                  <<  
                   ^ 
                    >> 
                
                
               | 
             
           
         | 
         | 
        
          
         |