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                Date: 2000-10-31
                 
                 
                AT-Spitzelaffaere: :"Handlungsbedarf im Innenministerium"
                
                 
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      "Spätestens seit 1997" | Innenminister Ernst Strasser über  
seine drei Punkte-Strategie zur Datensicherheit im  
Ministerium | Kein Platz für "Grauzonen und schwarze  
Schafe" und "Lücken im System" | Analoger Polizeifunk  
bleibt wegen Geldmangels noch länger völlig ungeschützt 
 
vor 14min  
 
Die Ereignisse der letzten Woche hätten gezeigt, dass  
"mindestens seit 1997 Handlungsbedarf im Innenministerium"  
bestehe, sagte Innenminister Ernst Strasser (ÖVP)  
Dienstagabend gegenüber der FutureZone. Wie man sehe,  
"gibt es Lücken im System", so Strasser wörtlich. 
 
Die Lücken würden sowohl die Zugriffsberechtigungen - die  
Network-Policy im weiteren Sinne - als auch die ganz  
alltäglichen Umgangsformen der Beamten mit Daten  
betreffen. Beides wolle man nun "ganz ohne Vorurteile"  
untersuchen. 
 
Allerdings ohne den Anspruch einer "lückenlosen Kontrolle",  
sagte Strasser. Bekanntlich sei diese ab einer bestimmten  
Größe und Komplexität des Systems nicht möglich. 
 
Einerseits gelte es, die Bevölkerung vor Missbrauch ihrer  
Daten zu schützen, zum anderen müssten auch die  
Beamten davor geschützt sein, beim Ausüben ihrer täglichen  
Arbeit - und dazu gehörten eben auch Datenbankabfragen - in  
Misskredit zu geraten. 
 
"Grauzonen und schwarze Schafe" 
 
 Es gehe um eine andere "Unternehmenskultur des Hauses",  
als jene, die bis jetzt üblich gewesen sei, so Strasser.  
 
Dies beginne bei dem Beamten, der aus Langeweile über  
tausend EKIS-Abfragen vorgenommen habe, und ende bei  
jenen, die nunmehr suspendiert worden seien. 
 
"Grauzonen und schwarze Schafe" würden in Hinkunft im  
Ministerium nicht mehr toleriert werden. Das habe er,  
Strasser, auch der Personalvertretung in aller Deutlichkeit  
gesagt. 
 
Drei zu untersuchende Felder Der erste Komplex, den es zu  
untersuchen gelte, sei "Datensicherung und Datensicherheit"  
im weiteren Sinne, zweitens "Controlling und  
Zugriffsberechtigungen", und drittens müsse man sich  
ansehen, wie das "Verhältnis des Staatsbürgers zu den über  
ihn gespeicherten persönlichen Daten" zu bewerten sei,  
sagte Strasser. Ob damit eine umfassende Auskunftspflicht  
gemeint sei, darauf wollte sich der Minister nicht festlegen  
lassen. 
 
Mehr 
<http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=46688> 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-10-31 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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