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                Date: 2000-11-09
                 
                 
                ECHELON blockiert Cybercrime
                
                 
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      Pläne für grenzüberschreitende Bekämpfung von  
"Cybercrime" werden entschärft | Furcht vor  
Wirtschaftsspionage verhindert "engagierte Lösungen" |  
Multilaterales Misstrauen der Großmächte untereinander  
wegen elektronischer Abhörsysteme 
 
 
Es hatte lange Zeit ganz danach ausgesehen, als würde sich  
außer zwei Dutzend besorgten Civil-Liberties- und  
Bürgerrechtsorganisationen niemand öffentlich dafür  
interessieren, was die Experten des Komitees "Crime in  
Cyber-Space" [PC-CY] beim Europarat an Plänen zur  
Grenzen überschreitenden Suche in digitalen Netzen und  
Datenbanken ausgearbeitet hatten. 
 
Der wie alle anderen hinter verschlossenen Türen zwischen  
Lobbyisten und gesetzlich ermächtigten Behörden  
ausgehandelte Entwurf Nr. 22, Revision zwei, ist nach einem  
Monat seiner Publikation in weiten Teilen den Speicherplatz  
nicht mehr wert, den das Dokument einnimmt. 
 
Abrücken von "engagierten Lösungen" Nach dem letzten G7- 
Gipfel habe es ein Abrücken der Großen von "engagierten  
Lösungen" gegeben, erfuhren wir aus dem österreichischen  
Justizministerium. Rund um das Abkommen sei nun wieder  
"das Sensible raus" und "alles im Fluss". 
 
Draft Convention on Cyber-crime, Draft 22, Rev 2  
 
Abkommen in mehreren Punkten gescheitert  
 
Dies deckt sich mit anderen Informationen aus dem Bereich  
IT-Industrie [siehe nächster Teil], die der FutureZone  
vorliegen, denn das Abkommen soll gleich in mehreren  
sensiblen Punkten aus verschiedenen Gründen vorläufig  
gescheitert sein. 
 
Der politisch sensibelste dabei heißt wieder einmal  
ECHELON und anverwandte nationale, militärische  
Spionagesysteme. 
 
Für diese Staaten hatte man im Artikel drei "Illegales  
Abfangen von Daten" [illegal interception] eine fast  
österreichisch anmutende Ausnahmeregelung gefunden,  
deren Schlitzohrigkeit sich letztlich gegen die  
hauptsächlichen Betreiber der Lauschsysteme kehrte.  
Offener Brief an den Europarat  
 
 
Wirtschaftsspionage ist "unlauter" Ganz offensichtlich wurde  
den Beteiligten erst in der vorliegenden Fassung 22.2 klar,  
welchen Sprengstoff Artikel drei, der nationale Gesetze  
gegen illegales Abfangen von Daten aus nicht öffentlichen  
Computernetzen und so genannte Tempest-Angriffe  
einfordert, in sich birgt. 
 
Der Zusatz, dass sich jeder Staat selbst eine  
Ausnahmeregelung von Artikel drei genehmigen könne, wenn  
zwar diese Delikte begangen würden, dies aber nicht mit  
"unlauteren Absichten" [dishonest intent] geschehe, war  
offenbar der Auslöser 
 
Der Begriff "unlautere Absichten" wird in seiner Brisanz  
nämlich erst dann erkennbar, wenn man weiß, dass darunter  
schlicht "Wirtschaftsspionage" zu verstehen ist. 
 
Will heißen: Das ist die Argumentation der Amerikaner und  
Briten, seit die Existenz von ECHELON nicht mehr Abrede  
zu stellen ist. Diese Versicherung, keine Wirtschaftspionage  
zu betreiben konterkariert freilich etwa das  
Ermächtigungsgesetz für das britischen General  
Communication Headquarters GCHQ von 1994. Einer der  
Zwecke dieses Militärgeheimdienstes sei "das ökonomische  
Wohlergehen des United Kingdom in Beziehung zu Aktionen  
oder Ansichten von Personen außerhalb der britischen  
Inseln" zu fördern. Die erste Welle der Kritik  
 
Unterschiedliche Auffassungen Unterschiedliche  
Auffassungen darüber, inwiefern die nationalen Legislaturen -  
besonders in Großbritannien, den USA, Frankreich,  
Deutschland und Japan - das Abfangen von Daten zum  
Vorteil der eigenen Wirtschaft als "unlauter" einstuften,  
brachten den gesamten Komplex rund um Artikel drei damit  
zu Fall. 
 
Die Möglichkeiten des grenzüberschreitenden Durchsuchens  
von Datenbanken und -netzen [trans border search] im Zuge  
der Bekämpfung von "Cybercrime" sollten in den nächsten  
Versionen des Dokuments stark beschränkt werden - quasi  
auf den ohnehin öffentlichen Bereich. 
 
Mehr Hintergünde über den Widerstand der IT-Industrie gegen  
anderen Punkte des Abkommen folgen im zweiten Teil. 
 
URLs und related stories 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=47547
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-11-09 
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