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                Date: 2000-12-29
                 
                 
                DE: Keine Statistik zu E-Mail-Ueberwachung
                
                 
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      q/depesche 00.12.29/1 
 
 
DE: Keine Statistik zu E-Mail-Ueberwachung 
 
Bundesbeauftragter für Datenschutz rät zur E-Mail Verschlüsselung  
Keine Statistik weist die Zahl der Online-Überwachungen aus  
 
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Nach aktuellen Statistiken hat die Zahl der staatlichen  
Telefonüberwachungen in Deutschland dramatisch zugenommen. Wir  
sprachen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und  
seiner Sprecherin über die Risiken der Bespritzelung im Internet.  
 
de.internet.com: Frau Schuhmacher, der Bundesbeauftragte für den  
Datenschutz hat vor kurzem (mehr dazu hier) aktuelle Zahlen zur  
Überwachung in Deutschland vorgelegt. Danach sei im vergangenen  
Jahr die Zahl der richterlich angeordneten Telefonüberwachungen um  
rund 2.800 auf etwa 12.651 gestiegen. Wie hoch ist die Dunkelziffer  
der nicht genehmigten Abhöraktionen?  
 
Helga Schumacher, Pressesprecherin: Dazu liegen dem BfD keine  
Erkenntnisse vor. Ich habe in diesem Zusammenhang den wichtigen  
Bereich des Umgangs mit den Persönlichkeitsrecht zu vertreten,  
aber nicht den der inneren Sicherheit.  
 
de.internet.com: Inwieweit wird E-Mail in Deutschland abgehört, und  
wie kann man sich schützen?  
 
Dr. Joachim Jacob, Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Nach  
den Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung in der  
Strafprozessordnung darf auch E-Mail von der Polizei überwacht  
werden. Es gibt meines Wissens aber keine spezielle Statistik, die  
ausweist, wie oft sich eine vom Gericht angeordnete  
Telekommunikationsüberwachung auf E-Mail bezieht. Der Einzelne  
kann sich schützen, in dem er sehr bewusst und überlegt die E-Mail- 
Technik nutzt. Auch Verschlüsselungsprogramme sind sehr hilfreich,  
wenn man sicher sein will, dass nur der berechtigte Empfänger eine  
Nachricht liest.  
 
de.internet.com: Nach welchen Techniken wird Sprachtelefonie bei  
den Telefongesellschaften abgehört?  
 
Helga Schumacher, Pressesprecherin: Um abhören zu können, wird - 
 stark vereinfacht - eine "Konferenzschaltung" in der  
Vermittlungsstelle aufgebaut, wenn an dem zu überwachenden  
Anschluss telefoniert wird, und die "Kopie" des Gesprächs dann über  
eine ISDN-Verbindung an den Bedarfsträger geleitet. Ferner erhält  
der Bedarfsträger über eine Datenverbindung die "Ereignisdaten", z.  
B. die Rufnummer, die vom zu überwachenden Anschluss angerufen  
wurde, oder Informationen über eine Anrufweiterschaltung. Hier  
möchte ich auf die "Technische Richtlinie zur Beschreibung der  
Anforderungen an die Umsetzung gesetzlicher Maßnahmen zur  
Überwachung der Telekommunikation (TR FÜV)" verweisen, die Sie  
auf der Homepage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation  
und Post finden. In Abschnitt 5 wird dort das Verfahren ausführlich  
erläutert.  
 
de.internet.com: Frau Schumacher, Herr Jacob, wir danken für das  
Gespräch. 
 
Source 
http://de.internet.com/artikel/index.jsp?2001328
                   
 
 
 
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2000-12-29 
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