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                Date: 2001-10-13
                 
                 
                AT: Lausch & Raster im Justizausschuss
                
                 
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      Wie erwartet hat die Novelle der Strafprozessordung & anderer  
Gesetze bezüglich Lauschangriff und Rasterfahndung den  
Justizausschuss passiert und harrt nun ihrer Behandlung durch  
das Parlament im November. 
 
Während der Lausch & Spähangriff [Videos, Wanzen] relativ wurst  
ist, wird Rasterfahndung in jenem Moment brand/gefährlich, an  
dem die Überwachungsverordnung via ETSI-Schnittstellen die  
Datensätze der GSM-Operators in die gesetzlich ermächtigten  
Datenbanken über/führt.   
 
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Österreich übernimmt Lauschangriff und Rasterfahndung ins  
Dauerrecht 
 
Brigitte Zarzer 13.10.2001 Nach vierjähriger Beobachtungszeit  
wurden Experten zu Effizienz, Rechtsschutzfragen und Evaluierung  
gehört  
 
Wäre es nach der FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition gegangen, so  
hätte man ohne viel Federlesen die Überführung von Lauschangriff  
und Rasterfahndung ins Dauerrecht beschließen sollen. Nach  
Reklamationen der Oppositionsparteien kam es dann aber doch zu  
einem aufschlussreichen Expertenhearing im Justizausschuss.  
Während die Grünen die Sinnhaftigkeit der  
Überwachungsmethoden grundlegend bezweifeln, äußerten andere  
gewichtige Stimmen den Wunsch nach Ausdehnung der  
Befugnisse auf den Präventivbereich aber auch den Ausbau des  
Rechtsschutzes.  
 
"Im Sog des Terrors will die Regierung einen Beschluss ohne  
Diskussion fassen und Lauschangriff sowie Rasterfahndung ins  
Dauerrecht übernehmen", kritisierte die Justizsprecherin der  
österreichischen Grünen, Terezija Stoisits, die Vorgangsweise der  
FPÖ- ÖVP-Koalition. Diese wollte offensichtlich ohne breitere  
Diskussion eine unbefristete Weiterführung der umstrittenen  
Überwachungsmethoden, entsprechend der bei Regierungsantritt  
im Februar 2000 getroffenen Koalitionsvereinbarungen,  
durchsetzen.  
 
Die Oppositionsparteien, SPÖ und Grüne, bestanden allerdings auf  
ein öffentlich zugängliches Expertenhearing, das vergangenen  
Donnerstag im parlamentarischen Justizausschuss über die Bühne  
ging. Geladen wurden Juristen, Rechtsexperten sowie jener  
Rechtsschutzbeauftragte, der die Durchführung seit Inkrafttreten  
des Gesetzes begleitet. Im Justizausschuss zog Prof. Rudolf  
Machacek, der bestellte Rechtschutzbeauftragte, Bilanz über die  
vier Jahre seiner Tätigkeit. Er betonte, dass bis dato die neuen  
Möglichkeiten ausgesprochen vorsichtig eingesetzt werden. Nur  
sieben Beschlüsse für einen großen Lauschangriff wurden bisher  
gefasst, fünf davon durchgeführt. Über die Rasterfahndung könne er  
kein Urteil abgeben, so Machacek, zumal sie nicht zur Anwendung  
gekommen wäre.  
 
[...] 
Diese Meinung teilte auf politischer Ebene der SPÖ-Justizsprecher  
Hannes Jarolim und forderte die Einführung einer entsprechenden  
Genehmigungspflicht. Für den Ausbau des Rechtsschutzes  
sprachen sich durchgängig auch die anderen anwesenden  
Experten aus. Skeptisch über die Sinnhaftigkeit von Lauschangriff  
und Rasterfahndung äußerte sich allerdings der Rechtsanwalt  
Richard Soyer. Aus seiner Anwaltstätigkeit wusste er von teils  
kurios anmutenden praktischen Schwierigkeiten bei der  
Umsetzung zu berichten. Betraut mit der Verteidigung mehrerer  
Beschuldigter in einem Drogenprozess hätte er unübersichtliches  
Material, das über Lauschangriffe (also akustische und optische  
Überwachung) ermittelt wurde, übergeben bekommen. "Die  
Bildqualität war denkbar schlecht, die Auffindung von entlastenden  
beziehungsweise belastenden Passagen im Gesamtmaterial kaum  
möglich", so Soyer, der schließlich die Gretchenfrage aufwarf:  
"Welchen Wert hat eigentlich diese Materialfülle?" Er hätte  
außerdem nicht den Eindruck gehabt, dass das Material aus  
Lauschangriffen als zentrale Beweismittel in der richterlichen  
Spruchfindung gewertet worden wären.  
[...] 
Der Sicherheitssprecher der Grünen, Peter Pilz, ließ es sich denn  
auch nicht nehmen, Appelle an die Anwesenden zu richten. "Bei  
der Einführung von Lauschangriff und Rasterfahndung erzählte man  
uns immer, dass diese Befugnisse vonnöten wären, um der  
organisierten Kriminalität Herr zu werden. Heute weist man lobend  
darauf hin, dass man diese Methoden ohnehin kaum einsetzen  
würde. Ich vermisse außerdem einen Erfolgsbeweis im Bereich der  
organisierten Kriminalität." 
 
[...] 
Einen Einsatz in der Prävention lehnen die österreichischen  
Grünen aufgrund der massiven Eingriffe in Persönlichkeitsrechte  
durchwegs ab. Bereits nach derzeitiger Rechtslage korrekt erstellte  
Protokolle zur Rufdatenerfassung würde zeigen was hiermit  
ermöglicht wird, nämlich die Erstellung sozialer Profile  
beziehungsweise von Bewegungsprofilen einzelner - auch völlig  
unbescholtener - Personen, lautet der Grundtenor der Kritik der  
Grünen. Rasterfahndung wäre mit politischen und religiösen  
Parametern einsetzbar. Ob dies tatsächlich zu Erfolgen in der  
Terrorbekämpfung führen würde, bezweifelt die kleine  
österreichische Oppositionspartei allerdings.  
 
Obwohl die Erfolgsbilanz seit Einführung von Lauschangriff und  
Rasterfahndung vor vier Jahren tatsächlich etwas dürftig ausgefallen  
ist, scheint sich aber bei vielen Politikern und einigen der  
anwesenden Experten unter dem Eindruck der jüngsten  
Terroranschläge in den USA ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis  
eingestellt zu haben.  
 
[...] 
 
Mehr 
http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9806/1.html
                   
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edited by Harkank 
published on: 2001-10-13 
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