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                Date: 2001-11-05
                 
                 
                AT: Ueberwachungsverordnung fast fertig
                
                 
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      Warum die Netzbetreiber doch zugestimmt und was sie dafür  
bekommen haben | Auch ETSI-Anzapfstellen wurden akzeptiert |  
Operative Kosten werden Mobilkom & Co dafür in vollem Umfang  
ersetzt | Keine unabhängige Kontrolle der Datenflüsse an den  
Schnittstellen vorgesehen 
 
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Nach gut vier Jahren haben sich die Beteiligten - die Ministerien für  
Justiz, Inneres und Verkehr sowie die Betreiber von Fest- und  
Handynetzen - auf ein technisches Prozedere zur Überwachung  
geeinigt. 
 
Die Verordnung zur technischen Überwachung der  
Telekommunikation [ÜVO] steht kurz vor ihrerer Fertigstellung. Die  
Endfassung soll sich nach Auskunft von Beteiligten kaum von dem  
im Februar veröffentlichten Entwurf unterscheiden. 
 
Einspruch im Spätsommer Noch im Spätsommer hatten die  
Mobilfunker heftig gegen die verordnete Umrüstung der Netze auf  
Abhörtauglichkeit protestiert. Allein die Telekom werde die  
Umstellung auf den Abhörstandard ETSI ES 201 671 mindestens  
500 Millionen ATS kosten, hatte Telekom-Sprecher Bredl Ende  
August im FuZo-Gespräch gesagt und angekündigt: "Wir bezahlen  
das nicht."  
 
Anfang September hatte der Verband Alternativer Netzbetreiber  
[VAT] Einspruch gegen zahlreiche Formulierungen der  
begleitenden Novelle der Strafprozessordnung erhoben. 
 
Unter den zu novellierenden Paragrafen war auch § 89 des Telekom- 
Gesetzes, der den Kostenersatz für Überwachungsmaßnahmen  
regelt. Die geplante Änderung hatte zu lauten Protesten der  
Netzbetreiber geführt. 
 
Während die ursprüngliche Regelung [Absatz 2] für die operative  
Mitwirkung der Betreiber "Ersatz der angemessenen Kosten"  
vorsah, sollte die novellierte Form die Netzbetreiber in bloße  
Antragsteller verwandeln, die Ersatz "ortsüblicher Kosten", die  
"notwendigerweise" entstanden sind, beantragen können. Bei der  
Bemessung der Kosten sollte "auch auf die öffentliche Aufgabe der  
Rechtspflege zum Wohl der Allgemeinheit bedacht" genommen  
werden. 
 
Mehr 
http://futurezone.orf.at/futurezone.orf?read=detail&id=92391
                   
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edited by Harkank 
published on: 2001-11-05 
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