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                Date: 2003-10-19
                 
                 
                DE: Telekom daten/maessig gefickt 
                Erst hat die Deutsche Telekom, weil sie sich als globaler Spieler einen Geschäftsvorteil davon erhofft hat, Euro/aber/millionen dafür ausgegeben, dass die Überwachungs/schnittstellen für alle Telefonsysteme im ETSI standardisiert wurden. Und jetzt beschwert man sich darüber, dass man von den gesetzlich ermächtigten Behörden über die nämlichen Interfaces "überbeansprucht" wird.
                 
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                Die Deutsche Telekom fühlt sich bei der Telekommunikationsüberwachung  
von den Strafverfolgungsbehörden übermäßig in Anspruch genommen. Der  
Konzern beklagt vor allem, dass der Hunger der Ermittler nach den  
heiß begehrten Verbindungsdaten stark zugenommen und  
verfassungswidrige Auswüchse erreicht habe. Die Verhältnismäßigkeit  
und die Grundrechtsverträglichkeit der geforderten Eingriffe sei  
nicht mehr gewahrt. "Allein die Anordnung massenhafter  
Zielwahlsuchläufe bei Straftaten von allenfalls mittlerer Schwere hat  
ganz große Ausmaße angenommen", ärgert sich Bernd Köbele, Leiter der  
Abteilung "Staatliche Sicherheitssonderauflagen" des Konzerns. Um  
etwa nur die häufig verlangten Kontakte zu ausländischen Handy- 
Nutzern herausgeben zu können, "müssen wir unsere 50 Millionen Kunden  
alle drei Monate komplett durchrastern", so Köbele. Dazu kämen  
täglich Tausende Abfragen von Verbindungsdaten allgemeinerer Natur.  
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Seine kritischen Äußerungen machte Köbele gestern auf der  
Fachkonferenz Sicherheitsinteresse contra Privatsphäre, die sein  
Unternehmen gemeinsam mit der TelefonSeelsorge in Berlin ausgerichtet  
hat. Der Kontaktmann der Telekom zu den Polizeibehörden und  
Geheimdiensten beschwerte sich darüber, dass die Strafverfolger sein  
Unternehmen nach wie vor wie eine Behörde angehen und an diese irrige  
Annahme falsche Erwartungen knüpfen würden. Vielen Ermittlern sei  
auch Jahre nach der Privatisierung des Marktes nicht klar, dass die  
Aktiengesellschaft "zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses unter  
Strafandrohung verpflichtet sei".   
 
Spannungen seien daher unvermeidbar, meinte Köbele: "Die  
Polizeibehörden gehen uns rüde an." Fast täglich erhalte der Konzern  
Drohungen wegen Strafvereitelung trotz entgegenstehender Rechtslage;  
besonders häufig dann, wenn das Unternehmen die Geräte zur  
Aufzeichnung von Kommunikationsinhalten wegen fehlender  
Originalvorlagen richterlicher Überwachungsanordnungen abschalte.  
Staatsanwälte würden der Telekom zudem "Formblatt-Anordnungen" und  
Richterbeschlüsse ohne individuelle Begründungen der massiven  
Grundrechtseingriffe ins Haus schicken. Beschwerden würden von  
einzelnen Landgerichten gern als unzulässig zurückgewiesen -- "ohne  
Prüfung der Sachargumente", wie Köbele ausführte.   
 
Neben den kostspieligen Telefonüberwachungsanordnungen reibt sich die  
Telecom-Branche vor allem an dem Ende 2001 in die Strafprozessordnung  
(StPO) eingeführten Paragraph 100 g, der die Herausgabe von  
Verbindungsdaten regelt. Obwohl das Gesetz die Rechtmäßigkeit des  
Eingriffs gemäß der Interpretation des Bundesverfassungsgerichts nur  
bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und einem konkreten  
Tatverdacht erlaubt, verstehen ihn die Strafverfolger laut Köbele als  
"allgemeinen Anspruch" auf die Herausgabe von Kennungen sowie die  
Zeiten und die Partner von Telefonverbindungen. Oft würden  
entsprechende Anordnungen auf der "bloßen Vermutung von  
Polizeibeamten" beruhen, was zu einer Art "Sippenhaft" führe: So sei  
etwa die Frau eines Verdächtigen gemäß der vorgebrachten  
"kriminalistischen Erfahrung" in der Regel sofort mitverdächtig.   
 
Die gegenwärtige Rechtslage reicht nach Einschätzung von Experten  
nicht aus, um dem verfassungswidrigen Treiben der Strafverfolger  
Einhalt zu gebieten. Allenfalls bei den Abhör-Anordnungen, nicht  
jedoch bei den Ersuchen nach Verbindungsdaten, könne eine Stärkung  
des richterlichen Vorbehalts noch Spielraum für juristische  
Begrenzungen bieten, erklärte Köbele. Generell sei aber der  
Gesetzgeber gefordert, um der "Entwertung des Grundrechts des  
Fernmeldegeheimnis" ein Ende zu bereiten. Neben der Überarbeitung des  
100g und seines Verwandten 100h StPO böte dazu auch die anstehende  
Novelle des Telekommunikationsgesetzes eine gute Chance. Doch der  
Wille der Bundesregierung weist dabei bislang genau in die entgegen  
gesetzte Richtung, sodass die parlamentarische Debatte über das  
umstrittene Rahmenwerk heiß werden dürfte. (Stefan Krempl)  
 
Mehr 
http://www.heise.de/newsticker/data/anw-17.10.03-002/
                   
 
                
                 
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edited by Harkank  
published on: 2003-10-19 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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