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                Date: 2001-10-01
                 
                 
                AT: Volkszaehlungsdaten und ihr Missbrauch
                
                 
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      Bundesministerin Gehrer will Volkszaehlungsdaten fuer zentrale  
Bildungsevidenz missbrauchen - Zentrale Evidenz soll  
Ausbildungsdaten der Kinder mit beruflichem Werdegang der Eltern  
verknuepfen - Mindestens 75jaehrige Speicherung der Daten -  
Weitreichende Datenweitergabe und Vernetzung vorgesehen 
 
 
Missbrauch von Volkszaehlungsdaten  
 
Im derzeit verschickten Entwurf zu einem "Bundesgesetz zur  
Dokumentation des Bildungswesens" ist geplant, die angeblich  
anonym erhobenen Volkszaehlungsdaten zur "Erstbefuellung" fuer  
eine personenbezogene zentrale Bildungsevidenz zu missbrauchen. 
 
Dr. Hans G. Zeger, Obmann ARGE DATEN: "Der Entwurf ist ein  
verfassungs- und datenschutzrechtlicher Alptraum. Neben einer  
Fuelle von Detailproblemen hat Frau Bundesminister die  
Unverfrohrenheit, den direkten Zugriff auf die Volkszaehlungsdaten  
zu verlangen. Unsere Befuerchtungen ueber  
Missbrauchsmoeglichkeiten der Volkszaehlungsdaten werden  
bestaetigt." 
 
Zentrale Evidenz 
 
Durch die zentralisierte Sammlung von Informationen, wie  
"festgestellter sonderpaedagogischer Foerderbedarf", "individueller  
Bildungsverlauf" und "andere mit dem Schulbesuch  
zusammenhaengende Daten" ist die lebenslange Speicherung und  
Ueberwachung schulischer Vorkommnisse geplant. Erst 60 Jahre  
nach der letzten Eintragung soll dann mangelhaftes Betragen in der  
Volksschule geloescht werden koennen. Beruecksichtigt man die  
Schulpflicht von 15 Jahren, dann ergibt das eine  
Mindestspeicherdauer von 75 Jahren. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Selbst Kriminelle haben nach wenigen Jahren  
Anspruch auf Tilgung von Straftaten aus dem Strafregister. Die  
Bedeutung der Formulierung 'andere mit dem Schulbesuch  
zusammenhaengende Daten' ist aus der Vergangenheit der  
Schuelerbeschreibungsboegen hinlaenglich bekannt. Lehrer und  
Direktoren benutzen diese Moeglichkeit um vorschnelle Urteile,  
Vorurteile und Auseinandersetzungen zum Schaden der Schueler  
fuer alle Zeiten zu verewigen." 
 
 
Totalitaerer Ueberwachungsanspruch 
 
Die zentrale Bildungsevidenz wird im Zuge der Amtshilfe Polizisten,  
Gemeindebeamten, Arbeitsmarktbetreuern, Steuerbeamten usw.  
zur Verfuegung stehen. Weiters sollen die Daten mit Hilfe der  
Sozialversicherungsnummer mit beliebigen anderen Informationen  
vernetzt werden. 
 
Dr. Hans G. Zeger: "Mit Hilfe dieser Evidenz kann dann festgestellt  
werden, welche Personen mit schlechten Betragensnoten in der  
Volksschule ueberdurchschnittlich oft arbeitslos werden oder krank  
oder ... waren. Das Vorhaben offenbart einen totalitaeren Anspruch  
ueber die Buerger, wie er sonst nur in Planwirtschaften ueblich ist.  
Zuletzt erfolgten in Mitteleuropa derartige Bevoelkerungsinventuren  
als Kriegsvorbereitung durch die Nationalsozialisten." 
 
 
Verletzung der Verfassung 
 
Der gesamte Entwurf zu einer zentralen Bildungsevidenz  
widerspricht der EU-Richtlinie Datenschutz und den  
Verfassungsbestimmungen des DSG 2000. Es ist unzulaessig,  
dass eine Behoerde mehr Daten erhebt oder speichert, als sie fuer  
ihre Arbeit unbedingt benoetigt. Mit der Erhebung von Beruf und  
Berufslaufbahn der Eltern und der Ausbildung der Geschwister,  
ermoeglicht dieses System auch die Auferstehung von  
Sippenhaftung. Die Bildungsevidenz erfuellt keinerlei  
bildungspolitische Aufgaben, sondern stellt bloss ein neues  
Kontrollregister der Bevoelkerung dar. 
 
Die ARGE DATEN lehnt das Vorhaben als eines demokratischen  
Staates unwuerdig ab. 
 
Die komplette Stellungnahme der ARGE DATEN finden Sie unter:  
ftp://ftp.adis.at/privacy/stellungnahmen/bildevid-stell.pdf Den  
kompletten Entwurf finden Sie unter:  
ftp://ftp.adis.at/privacy/stellungnahmen/bildevid-entw.pdf  
Parlamentarische Materialien:  
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/002/ME  
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-10-01 
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