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                Date: 2001-04-03
                 
                 
                DE & AT: Ueberwachung, Verordnung, Parallelaktion
                
                 
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      Anhörung: Harsche Kritik an Abhörplänen der  
Bundesregierung [03.04.2001 19:12 ] 
 
Siehe 
 
http://www.quintessenz.at/cgi-bin/htsearch?config=archiv&restrict=&exclude=&method=and&format=builtin-short&sort=score&words=ueberwachungsverordnung
                   
 
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Starken Gegenwind bekam heute das  
Bundeswirtschaftsministerium auf der ersten Anhörung zum  
Entwurf der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung  
(TKÜV)[1] in Bonn zu spüren. Vertreter von  
Telekommunikationsfirmen, Internet-Providern und anderen  
betroffenen Firmen kritisierten den Entwurf einhellig als  
unverhältnismäßig. 
 
Christian Koch vom Zentralen Kreditausschuss (ZKA) stellte  
fest: "Es widerspricht dem mit dem  
Telekommunikationsgesetz eigentlich verfolgten  
Grundgedanken der Liberalisierung, wenn staatliche  
Überwachungsmaßnahmen umfassender und strenger  
geregelt sind als zu Zeiten des staatlichen Monopols."  
Henning Wüstefeld von Mannesmann Mobilfunk beklagte die  
"deutliche Überregulierung" sowie Mängel hinsichtlich des  
Datenschutzes und erinnerte an die  
Teledienstedatenschutzverordnung, der eine Deregulierung  
gelungen sei. 
 
Andrea Weißenfels vom Verband VATM hätte sich im Vorfeld  
bereits ein Konsultationsverfahren mit den Betroffenen  
gewünscht, um zu "mehr Praxisnähe" zu kommen  
beziehungsweise "einheitlichere, praxisnahe Begriffe" zu  
finden  letztere forderten auch Vertreter der Deutschen  
Telekom: Die im Entwurf verwandten Begriffsbestimmungen  
zögen keine klaren Grenzen, was zu einem ständigen Streit  
um die zu überwachenden Bereiche führen werde. 
 
Zentraler Kritikpunkt waren aber die durch das  
Telekommunikationsgesetz (TKG[2]) auf die Betreiber  
abgewälzten Überwachungskosten. Vertreter der Deutschen  
Telekom fuhren mit schwerem Geschütz auf: Die Telekom  
rechne im Internetbereich mit einer Kostenlawine in  
Milliardenhöhe, um die Überwachungsvorgaben im Detail  
vorschriftsmäßig erfüllen zu können. Immerhin betreibe die  
Telekom Großteile des Telekommunikationsverkehrs bereits  
über paketvermittelte Telekommunikationsnetze. Die Kosten  
müssten in der Folge umgewälzt werden, was eine  
Verteuerung der Angebote erzwinge. 
 
Telekomvertreter Prof. Rommel forderte eine "grundsätzliche  
Debatte, was überhaupt im Rahmen einer Verordnung  
geregelt werden kann und darf". Sein Kollege Dr. Köbele  
erinnerte daran, dass eine Regulierung nur in der klassischen  
Sprachtelefonie kostendämpfende Wirkung habe, nicht  
jedoch im Internetbereich mit seinen internationalen  
Anbietern. Hier sei die Annahme "irreführend". 
 
Zwar begrüßten einige Teilnehmer wie Hans-Jürgen Sattler  
von der Gewerkschaft ver.di, dass die Betreiber von  
Nebenstellenanlagen, unternehmensinternen  
Telekommunikationsanlagen und Firmennetzen keine  
ständige Überwachungsschnittstellen vorhalten müssen.  
Sattler bemängelte aber, dass die "technisch- 
organisatorischen Anforderungen für kleinere Betreiber zu  
komplex" seien. 
 
Christian Koch vom ZKA schätzte die Kosten für die  
Bereithaltung eigener Überwachungstechnik für eine  
mittelgroße Bank auf 400.000 Mark, für eine Großbank auf  
einen zwei- bis dreistelligen Millionenbetrag. Für die  
Kreditinstitute sei dies eine "unzumutbare Belastung". Hier  
signalisierten die Vertreter des  
Bundeswirtschaftsministeriums, über entsprechende  
Formulierungen "nachzudenken". Nach Ansicht von  
Beobachtern könnte dies bedeuten, dass die rund 400.000  
geschäftsmäßigen Betreiber möglicherweise keine  
Abhörvorrichtungen vorhalten, sondern nur bei  
Abhörmaßnahmen organisatorisch behilflich sein müssten. 
 
Generell bleibt die Frage der Kostenübernahme: Da die  
Verordnung lediglich die gesetzlichen Vorgaben aus dem  
TKG sowie der Strafprozessordnung[3], dem G-10-Gesetz[4]  
und dem Außenwirtschaftsgesetz[5] umsetzen soll, kann die  
Kostenfrage nicht generell ausgeklammert werden.  
Gegenüber heise online signalisierten Vertreter des  
Bundeswirtschaftsministeriums, dass dies nur dann gelinge,  
wenn im "Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und  
Sachverständigen" ausdrücklich der Paragraph 17  
"Entschädigung Dritter" zu Gunsten der Betreiber eine  
Aussage treffen würde. Der SPD-Bundestagsabgeordnete  
Jörg Tauss sagte gegenüber heise online, er wolle dies  
prüfen. 
 
Ein weiterer Diskussionspunkt beleuchtete die Frage, ob das  
Internet überhaupt von der Verordnung erfasst ist. Ernst  
Mannherz vom Bundeswirtschaftsministerium erinnerte  
daran, dass der Verordnungsentwurf bewusst "technikoffen  
formuliert" sei. Der Telekommunikationsbegriff sei dem  
Telekommunikationsgesetz entnommen. Demnach ist  
Telekommunikation das Aussenden und das Empfangen von  
Nachrichten gleich welcher Art. 
 
Mehr 
http://www.heise.de/bin/nt.print/newsticker/data/klp-03.04.01-002/?id=129f6ce0&todo=print
                   
 
 
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edited by Harkank 
published on: 2001-04-03 
comments to office@quintessenz.at
                   
                  
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